Mein Rad gibt mir die Firma!
Immer mehr Unternehmen nutzen diese Möglichkeit als ihren aktiven Nachhaltigkeitsbeitrag. Die Umsetzung ist unkompliziert und kostenneutral.
Cust Tec macht aus Fahrrädern und E-Bikes Diensträder.
Zu Ihrem Vorteil: Sie gewinnen Komfort und schonen den Geldbeutel.
Ihre Firma least für Sie das Dienstrad (wir haben die Anträge dazu).
Sie fahren es, wann immer Sie wollen:
Zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport.
Die monatlichen Raten werden automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen.
Dank vorteilhafter Versteuerung sparen Sie bis zu 40 % gegenüber dem klassischen Kauf. (Je nach ihrem Einkommen)
Seit 2019 begünstigt der Gesetzgeber Diensträder noch stärker. Stellt Ihnen der Arbeitgeber das Rad kostenfrei zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung, fahren Sie das Dienstrad auch privat komplett steuerfrei.
Wir beraten Sie gern
Fr. von 15 bis 19 Uhr
Sa. von 9 bis 13 Uhr
Showroom und Werksverkauf: Lohmar · Raiffeisenstr. 7b
Warum künftig alle Dienstradler profitieren
Freiburg, 14. März 2019 Starkes Signal pro Dienstrad:
Für Fahrräder und Pedelecs halbiert sich ab sofort die Bemessungsgrundlage, nach der die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung berechnet wird. Durch die neue, von den obersten Finanzbehörden der Länder per Erlass geregeltesteuerliche Behandlung der Überlassung von (E-)Fahrrädern – die neue „0,5 %-Regel“ – werden Leasing-Diensträder im Fall einer Gehaltsumwandlung für Angestellte noch attraktiver. Im Vergleich zum herkömmlichen Kauf sind nun Einsparungen bis zu 40 Prozent möglich.
Die Neuregelung gilt für alle vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 neu abgeschlossenen Dienstrad-Leasingverträge. „Von ihr profitieren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr Fahrrad oder Pedelec ab 2019 per Gehaltsumwandlung beziehen.“
Beispielrechnung
So funktioniert die neue „0,5 %-Regel“
Eine Chefin stellt ihrem Mitarbeiter ein Leasing-Dienstrad im Wert von 3.000 Euro (Brutto-Listenpreis) zur Verfügung, für das dieser einen Teil seines Bruttogehalts wandelt. Für die private Nutzung entsteht dem Angestellten ein geldwerter Vorteil, der weiterhin monatlich mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises zu versteuern ist.
Was ändert sich nun?
Bisher musste der Mitarbeiter 3.000 € * 1 % = 30 € pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern.
Ab sofort halbiert sich die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils.
Das heißt, der Mitarbeiter muss gemäß „0,5 %-Regel“ nur noch die Hälfte von 3.000 Euro, also 1.500 € * 1 % = 15 € pro Monat zusätzlich versteuern, was faktisch einer 0,5 Prozent-Besteuerung entspricht.
Bei einem beispielhaften Steuersatz von 35 Prozent bedeutet dies eine zusätzliche Einsparung von 189 € in 36 Monaten.